Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Austausch und Zentralisierung der Kühleinheiten mit einem drehzahlgeregelten Kompressor
Das Projekt besteht darin, die Kühl- und/oder Gefrierräume der Metzgerei mit Kaltluftschleiern auszustatten, um zu verhindern, dass warme Luftströme in die Kühl- und Gefrierräume eindringen, wenn deren Türen geöffnet werden.
Durch die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt erhältlich ist, wird das Unternehmen schätzungsweise 10 % Stromkosten einsparen. Diese recht einfach umzusetzende Maßnahme lässt sich mittel- bis langfristig amortisieren. Die Einführung dieser Maßnahme erfordert keinen Produktionsstopp während der technischen Installationsphase.
Energie- und Umweltauswirkungen
Die Energieeinsparung wird durch die Verringerung des Kälteverlusts beim Öffnen der Türen von Kühl- und Gefrierräumen erzielt. Dadurch wird auch die Häufigkeit des Abtauens potenziell verringert, das manchmal elektrisch erfolgt und energieintensiv ist.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.
Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern. Die Investitionen dieser Klimaschutzmaßnahme belaufen sich bei kleinen Unternehmen auf 70 %, bei mittleren auf 60 % und bei großen auf 50 %. Sie gelten für Projekte, die mehr als 7.500 € kosten, wobei der Höchstbetrag der Unterstützung auf 100.000 € festgelegt ist.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
- Für alle Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf Umweltinvestitionen befinden sich im Guide simplifié pour les entreprises (vereinfachter Leitfaden für Unternehmen)
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.