Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Optimierung der effizienten Belüftung und Kosteneffizienz im Zusammenhang mit dem zentralen Belüftungssystem Ihres Unternehmens
Die Hauptfunktion eines Belüftungssystems besteht darin, für ein angenehmes Klima und eine hohe Luftqualität in den Räumlichkeiten zu sorgen. Dieser Bedarf ist mit einem Energieverbrauch verbunden (in der Regel im Dauerbetrieb) und muss bestmöglich genutzt werden.
Bedarfsermittlung zur Optimierung der mechanischen Belüftung
Bedürfnisse der verschiedenen Gebäudefunktionen identifizieren
- Um den aktuellen Bedarf zu ermitteln, ist es wichtig, die folgenden Parameter zu berücksichtigen:
- Luftaustausch in (m3/h)/p
- Temperatur (Außen- und Raumtemperatur)
- Feuchtigkeitsgehalt (Trocknen oder Befeuchten erforderlich?)
- Erforderliche Luftqualität (CO2-Gehalt, Feinstaub, usw.)
- Nutzung und Intensität der Nutzung von Gebäudebereichen
- Die Sicherheitsvorschriften der ITM „Lüftungs- und Klimaanlagen“ müssen eingehalten werden.
- Potenzielle Fehlfunktionen identifizieren, z. B. Geräusche des Luftstroms, Temperatur- oder Druckschwankungen, falsche Handhabung, Dauerbetrieb der Anlagen.
Weiterführende Schritte
- Die Hauptaufgaben eines Ingenieurbüros (beratender Ingenieur für Haustechnik) oder eines qualifizierten Handwerkers (Lüftungsinstallateur) im Rahmen der Optimierung der Lüftung sind folgende:
- Eine gründliche Bestandsaufnahme der Infrastruktur durchführen (Kofinanzierung möglich)
- Den Energieverbrauch in Bezug auf den Lüftungsbedarf analysieren
- Das gesamte Belüftungssystem auf seine Funktionstüchtigkeit überprüfen
- Die Systemregelung optimieren, z. B. in Abhängigkeit vom CO2-Gehalt
- Überprüfen, ob die Wärmerückgewinnung richtig funktioniert
Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen im Bereich der mechanischen Belüftung
Regulierung entsprechend der tatsächlichen Nutzung
- Anpassen an den tatsächlichen Bedarf
- Betriebszeit kontrollieren
- Abschalten oder Minimieren der Belüftung außerhalb der Betriebszeiten (nachts, am Wochenende usw.)
- Wenn möglich, Einstellung der Ventilatorgeschwindigkeit auf die erforderliche Stufe mit einem Frequenzumrichter
Temperaturabhängige Regelung
- Einstellen des Temperaturniveaus entsprechend der spezifischen Erfordernisse der verschiedenen Räume
- Es wird empfohlen, Regelvorrichtungen wie Steuereinheit, Thermostat oder zentrale Regelung usw. zu verwenden
- Minimierung der manuellen Lüftung von beheizten Räumen (Luftaustausch abhängig von der Aktivität, der Anzahl der Personen sowie der Raumgröße)
- Vorwärmung/Kühlung der Luft im Belüftungssystem einstellen
Messung der Luftqualität
- Messinstrumente aufstellen, z. B. Thermometer, Messung von CO2, Feuchtigkeit (Hygrometer), Feinstaub usw. Eine Empfehlung der Temperaturvorgaben für die verschiedenen Arbeitsstätten befindet sich in der Sicherheitsvorschrift ITM-SST 1814.1.
- Einstellen des Luftstroms entsprechend den Qualitätsparametern (z. B. CO2-Gehalt).
Befeuchtung
Wenn die Lüftung mit einem Befeuchtungssystem ausgestattet ist, müssen das System und die entsprechende Wasseraufbereitungsanlage regelmäßig überprüft werden, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.
Wartung des Lüftungssystems
Die Wartungsintervalle und -anweisungen, die vom Lieferanten festgelegt wurden, sind einzuhalten. Dazu gehören unter anderem die Reinigung der Anlage, der Austausch der Filter, die Kontrolle der Durchflussmengen und die korrekte Einstellung der Lüftungsanlage.
Wärmerückgewinnung
- Es wird empfohlen, die Funktionstüchtigkeit der Wärmerückgewinnung regelmäßig zu überprüfen.
- Die ein- und ausströmenden Luftmengen müssen aufeinander abgestimmt sein.
- Kontrolle, ob die Messinstrumente richtig funktionieren. Kleine Fehler können einen großen Einfluss auf die Reglerparameter haben.
- Überprüfung des Wärmetauschers auf Verschmutzung und ggf. Reinigung unter Beachtung der Herstellerangaben.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung („accord de principe“) erteilt hat.
Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern. Die Investitionen dieser Klimaschutzmaßnahme betragen 70 % für kleine, 60 % für mittlere und 50 % für große Unternehmen für Projekte, die mehr als 7.500 € kosten, bei einem maximalen Betrag der Beihilfe von 100.000 €.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Noch weitere Fragen?
- Chamber of Commerce (Handelskammer)
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
- Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen
- Kontaktstellen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Regelung – KMU – Beihilfe für sonstige Investitionen
Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 10 % oder 20 % des Betrags für sonstige Investitionen, die die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Wirtschaft fördern sollen.
Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
Bei weiteren Fragen:
- House of Entrepreneurship der Chambre de Commerce (Handelskammer)
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beantragung von Beihilfen bei Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.