Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Sicherstellung einer effizienten Leistung des Heizsystems in Unternehmen
Die Erzeugung von Wärme für die Räumlichkeiten und Produktionsprozesse stellt einen erheblichen Kostenfaktor dar. Um die Heizkosten zu reduzieren, ist es daher von entscheidender Bedeutung, einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten sowie die Wirtschaftlichkeit des Heizsystems zu optimieren. Dazu gehören auch alle peripheren Einrichtungen, die Wärmeerzeugung und -verteilung.
Festlegung des Heizbedarfs des Unternehmens
Inspektion der Heizungsanlage
- Bestimmung der unterschiedlichen Parameter der aktuellen Anlage, z. B.: Alter, allgemeiner Zustand, Temperaturniveau, Verbrauch und damit verbundene Kosten usw.
- Energetische Bewertung des Heizsystems durch den Inspektionsprozess „Heizungscheck“ durch einen qualifizierten Handwerker (Heizungsinstallateur).
Weiterführende Fragen zu Ihrem Heizungsinstallationsprojekt
- Analyse des Wärmeverbrauchs:
Ermittlung der Entwicklung des Wärmeverbrauchs auf der Grundlage der letzten Energierechnungen, ggf. auf der Grundlage von Zählerdaten. - Abgleich der Verbrauchsdaten mit den Produktionsindikatoren der Heizung.
- Überprüfung des Netzwerks auf Lecks.
Umsetzung der Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage
Für die Wärmeerzeugung
- Regelmäßige Wartung und Kontrolle der Wärmeerzeugungseinheiten.
- Bedarfsgerechte Optimierung der Betriebszeiten der Anlage, z. B. Nachtabsenkung, Sommerbetrieb usw. => Von EnergieSchweiz entwickelte Zusatzinformationen „Ausserhalb der Nutzungszeit die Vorlauftemperatur reduzieren“ und „Verabschieden Sie die Heizung in die Sommerpause“
- Kontrolle der Heizkurve => Von EnergieSchweiz entwickelte Zusatzinformationen „Heizkurve richtig einstellen“.
Für die Wärmeverteilung
- Kontrolle des Durchflusses der Umwälzpumpen und der Rücklauftemperaturen. Anpassung unter Berücksichtigung der Stillstandszeiten. => Von EnergieSchweiz entwickelte Zusatzinformationen „Fördermenge der Umwelzpumpe reduzieren“.
- Ersetzen von Umwälzpumpen mit festem Förderstrom durch energieeffiziente Pumpen mit variablem Förderstrom.
- Kontrolle, ggf. Isolierung der verschiedenen thermischen Elemente der Anlage (Rohrleitungen, Ventile, Pumpen usw.).
- Praktische Regel: Bedecken Sie die Rohrleitungen mit einer Isolierschicht, die mindestens so dick ist wie der Innendurchmesser, idealerweise doppelt so dick wie der Durchmesser der Rohrleitung.
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.
Für den Wärmeverbrauch
- Nutzung von Geräten zur Regelung der Raumtemperatur, z. B.: intelligente Thermostate. => Von EnergieSchweiz entwickelte Zusatzinformationen „Thermostatventile vor der Heizsaison korrekt einstellen“ und „Thermostatventile schützen und die Temperatur begrenzen“.
- Reduzieren oder Abstellen der Heizung in nicht genutzten Räumen, z. B. Flure, Treppen, Besprechungsräume, technische Räume.
- Regelmäßiges Entlüften der Heizkörper => Von EnergieSchweiz entwickelte Zusatzinformationen „Radiatoren im Herbst entlüften“.
- Absenkung der Solltemperatur gemäß den Empfehlungen der Mindesttemperaturen durch die ITM-Vorschrift „Lüftungs- und Klimaanlagen“. ITM-SST-1814-1.pdf
- Angemessene Nutzung der Heizung in den Produktionshallen und nur bei Bedarf Luft- oder Infrarotheizungen usw.
- Bei der Beheizung von Produktionshallen sollten Luft-, Infrarot- und andere Heizungen nur bei Bedarf eingesetzt werden.
Antrag auf Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlichen oder nicht-staatlichen) Fördermitteln beachtet werden muss, vorbehaltlich der Einhaltung der Förderungsbedingungen
Um den Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR der Staat oder der Strom- und Erdgasversorger aufgrund eines Förderantrags ein „Accord de principe“ (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.
Staatliche Beihilfen
- Programm „Fit 4 Sustainability“
- Das Programm Fit 4 Sustainability ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits + Aktionsplans zu einem oder mehreren vom Unternehmen gewählten Themen (Energie, Treibhausgase, Abfall, Wasser …).
- Beihilfen bis zu 50 %, 60 % und 70 % auf die Honorare für die Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder CO2-Bilanz) + detaillierter und quantifizierter Aktionsplan zur Senkung des Verbrauchs/der Treibhausgase (mittel- und langfristige Investitionen, Rentabilität usw.) – offen für KMU und große Unternehmen (außer für Unternehmen, die ein gesetzlich vorgeschriebenes Audit durchführen müssen).
- Noch Fragen? Luxinnovation
- SME Packages – Sustainability
- Pauschalbeihilfe in Höhe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € ohne MwSt. betragen.
- Bei Fragen:
- Chambre des Métiers – für Handwerker
- Chambre de Commerce – für Unternehmen aus dem nicht-handwerklichen Sektor
- Umweltschutzregelung – Beihilfe für Investitionen in den Umweltschutz
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung.
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium.
- Bei Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Orientierungshilfen für Unternehmen zu Umweltinvestitionen sind im vereinfachten Leitfaden für Unternehmen zu finden.
N.B.: Staatliche Unterstützung kann nicht für ein und dasselbe Projekt kumuliert werden.
Beantragung von Beihilfen von Strom- und Erdgasanbietern
Seit 2015 sind Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungsmechanismus verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Anbieter, die diese Dienstleistung für Unternehmen anbieten, sind folgende:
- Enoprimes Enovos + SUDenergie
- SUDenergie
- Sudstroum
N.B.: Die Beihilfen der Lieferanten mit jeder staatlichen Beihilfe für ein und dasselbe Projekt kumulierbar sind.