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Schreinerei: Implementierung eines Drehzahlreglers an der Staubabsaugung

Energie
Handwerk
[ Ausführliche Fassung der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 31/05/2024
  • Möglichkeit zur Unterstützung
  • Verfügbare Fördermittel
  • Innovative Lösungen

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Einführung einer Drehzahlregelung für Ventilatoren zur Absaugung von Staub oder Rauch

Das Projekt besteht darin, eine Drehzahlregelung für den Absaugventilator einzuführen, die von in Betrieb befindlichen Maschinen abhängt, die tatsächlich einen Späne- oder Rauchabzug benötigen. Dies erfordert den Einbau von Klappen und eines Drehzahlreglers am Absaugventilator. Die Klappen öffnen sich nur, wenn die Maschine in Betrieb ist, und der Durchfluss des Ventilators passt sich dem Druck an.

Durch den Einsatz dieser Technologien, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt ist, kann ein Unternehmen bis zu 50 % seiner Stromkosten einsparen (je nach Grundproduktion) und seinen CO2-Fußabdruck verringern. Diese Maßnahme ist relativ einfach umzusetzen, amortisiert sich in kurzer Zeit und kann ohne Produktionsunterbrechung durchgeführt werden.

Energie- und Umweltauswirkungen

Wenn die Drehzahl des Abluftventilators reduziert wird, sinkt der Stromverbrauch des Ventilators exponentiell. Ist der Filter nicht mit einer Energierückgewinnung ausgestattet, wird die Wärme der angesaugten Luft einfach durch frische Außenluft ersetzt. Durch den Einbau eines Wärmetauschers kann der Heizbedarf der Werkstatt im Winter reduziert werden.

Die Anpassung der Luftabsaugung an den tatsächlichen Maschinenbetrieb spart somit Strom (Ventilator) und Heizkosten.

Beantragung von Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)

  • SME Packages – Sustainability
    • Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen
    • Für alle Fragen:

N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Energieversorgern kumulierbar)

Beihilfen von Strom- und Gasversorgern

Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung (in MWh). Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

N.B.: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

Umsetzungshilfe

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  • Fit 4 Sustainability
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  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
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