Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Unternehmen einrichten
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[ Ausführliche Fassung der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 17/10/2024
Verfügbare Hilfsmittel
Möglichkeit zur Unterstützung
Verfügbare Fördermittel
Elektromobilität als Schlüsselelement für die Dekarbonisierung Ihres Unternehmens
Elektroautos sind ein wichtiger Teil der Lösung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Fahrzeugflotte eines Unternehmens. Entscheidend ist ebenfalls der Aufbau einer geeigneten Ladeinfrastruktur im Unternehmen, um die logistische Verwaltung des Ladens intern abwickeln zu können.
Für eine größere Autonomie kann man die gesamte Anlage auch mit der Erzeugung von Solarstrom kombinieren.
Den Mobilitätsbedarf für das Unternehmen festlegen
Analyse der Bedürfnisse
Gesamtzahl der Elektroautos (aktueller und zukünftiger Bedarf)
Typische Parkzeit und benötigte Ladedauer während dieser Zeit
Menge der Fahrzeuge, die gleichzeitig laden müssen (Lastmanagement)
Seit dem 13. April 2024 gelten die neuen AFIR-Vorschriften (Alternative Fuels Infrastructure Regulation). Diese schreiben unter anderem vor, dass alle neuen Ladestationen die Zahlung per Kreditkarte oder anderen elektronischen Zahlungsmethoden akzeptieren müssen, damit die Nutzer ihr Auto aufladen können, ohne die spezifische Ladekarte des Anbieters zu benötigen. Darüber hinaus müssen die Nutzer transparent über den Preis informiert werden. Dies gilt auch für Stationen, die von Unternehmen ihren Besuchern zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen zu den Vorschriften finden Sie hier.
Identifizierung der Lösung und Überprüfung der Durchführbarkeit des Ladeinfrastrukturprojekts
Ggf. Suche nach einem Investor für die Durchführung des Projekts
Vermittlungs-Tool für Grundstückseigentümer und Investoren: pro-charging.lu
Überprüfung der Machbarkeit im Vorfeld des Projekts
Ermitteln Sie die verfügbare Leistung beim Netzbetreiber
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von Beihilfen beachtet werden muss, vorbehaltlich der Einhaltung der Förderbedingungen.
Um den Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR der Staat oder der Strom- und Erdgasversorger aufgrund eines Förderantrags eine grundsätzliche Zustimmung (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.
Kontaktstellen für die Beantragung von Zuschüssen für die Ladeinfrastruktur:
Begleitung bei der Ausarbeitung des Förderantrags: Luxinnovation
Begleitung bei der Projektgestaltung auf technischer Ebene: Klima-Agence
Umsetzung des Projekts zur Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Einreichen eines Antrags auf Installation bei Netzbetreiber Antrag erforderlich für jede Installation einer Ladestation mit einer Leistung von mindestens 7 kW (10A) bei dreiphasigem Betrieb oder mehr als 4,6 kW bei einphasigem Betrieb (20A).
Ausführung der Arbeiten gemäß den technischen und normativen Anforderungen
Überprüfung der Einhaltung durch den Netzbetreiber Das Ende der Arbeiten wird dem Netzbetreiber von dem mit den Arbeiten beauftragten Unternehmen gemeldet.