Den Mobilitätsbedarf für das Unternehmen festlegen
Analyse der Bedürfnisse
Unternehmen, die ihre Ladeinfrastruktur der Öffentlichkeit, einschließlich ihrer Besucher, zugänglich machen möchten, unterliegen seit dem 13. April 2024 der AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation). Wir weisen insbesondere auf die Zahlungsmittel und die Preisauszeichnung hin. Ausführlichere Erläuterungen finden Sie hier.
Identifizierung der Lösung und Überprüfung der Durchführbarkeit des Ladeinfrastrukturprojekts
- Ggf. Suche nach einem Investor für die Durchführung des Projekts
- Vermittlungs-Tool für Grundstückseigentümer und Investoren: pro-charging.lu
Überprüfung der Machbarkeit im Vorfeld des Projekts
Beantragung der Beihilfen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Projekte zur Errichtung privater Ladeinfrastrukturen umsetzen, können eine Investitionsbeihilfe für ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten erhalten. Die maximale Förderintensität beträgt 40 % für mittlere Unternehmen und 50 % für kleine Unternehmen, mit einem absoluten Höchstbetrag von 100.000 € pro Unternehmen.
Bei Fragen:
Ausschreibungen
7. Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für Wechseldruckstrom-Ladeinfrastrukturen (AC)
Die 7. Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen läuft vom 15. Januar 2026 bis zum 15. Juni 2026 und soll Unternehmen dabei unterstützen, in öffentliche oder private Wechseldruckstrom-Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge zu investieren, deren kumulierte Nennleistung der Ladestationen mindestens 175 kW beträgt.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Anforderungskatalog.
Für Fragen:
2. Aufforderung zur Einreichung von Projekten für Ladeinfrastrukturen für schwere Nutzfahrzeuge
Die zweite Ausschreibung läuft vom 15. Januar 2026 bis zum 31. März 2026 und soll Unternehmen dabei unterstützen, in öffentliche oder private Ladeinfrastrukturen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Ladekapazität von mindestens 175 kW zu investieren.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Anforderungskatalog.
Bei Fragen:
Umsetzung des Projekts zur Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Einreichen eines Antrags auf Installation bei Netzbetreiber
Antrag erforderlich für jede Installation einer Ladestation mit einer Leistung von mindestens 7 kW (10A) bei dreiphasigem Betrieb oder mehr als 4,6 kW bei einphasigem Betrieb (20A).
- Ausführung der Arbeiten gemäß den technischen und normativen Anforderungen
- Überprüfung der Einhaltung durch den Netzbetreiber
Das Ende der Arbeiten wird dem Netzbetreiber von dem mit den Arbeiten beauftragten Unternehmen gemeldet.