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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Unternehmen einrichten

Mobilität und Transport
Alle Branchen
[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 16/02/2026
  • Verfügbare Hilfsmittel
  • Möglichkeit zur Unterstützung
  • Verfügbare Fördermittel

Elektromobilität als Schlüsselelement für die Dekarbonisierung Ihres Unternehmens

Elektroautos sind ein wichtiger Teil der Lösung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Fahrzeugflotte eines Unternehmens. Entscheidend ist ebenfalls der Aufbau einer geeigneten Ladeinfrastruktur im Unternehmen, um die logistische Verwaltung des Ladens intern abwickeln zu können.

Für eine größere Autonomie kann man die gesamte Anlage auch mit der Erzeugung von Solarstrom kombinieren.

Den Mobilitätsbedarf für das Unternehmen festlegen

Analyse der Bedürfnisse

Unternehmen, die ihre Ladeinfrastruktur der Öffentlichkeit, einschließlich ihrer Besucher, zugänglich machen möchten, unterliegen seit dem 13. April 2024 der AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation). Wir weisen insbesondere auf die Zahlungsmittel und die Preisauszeichnung hin. Ausführlichere Erläuterungen finden Sie hier.

Identifizierung der Lösung und Überprüfung der Durchführbarkeit des Ladeinfrastrukturprojekts

  • Ggf. Suche nach einem Investor für die Durchführung des Projekts
    • Vermittlungs-Tool für Grundstückseigentümer und Investoren: pro-charging.lu

Überprüfung der Machbarkeit im Vorfeld des Projekts

Beantragung der Beihilfen

Beihilfe zugunsten von Ladeinfrastrukturen, deren Träger KMU sind

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Projekte zur Errichtung privater Ladeinfrastrukturen umsetzen, können eine Investitionsbeihilfe für ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten erhalten. Die maximale Förderintensität beträgt 40 % für mittlere Unternehmen und 50 % für kleine Unternehmen, mit einem absoluten Höchstbetrag von 100.000 € pro Unternehmen.

Bei Fragen:

Ausschreibungen

7. Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für Wechseldruckstrom-Ladeinfrastrukturen (AC)

Die 7. Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen läuft vom 15. Januar 2026 bis zum 15. Juni 2026 und soll Unternehmen dabei unterstützen, in öffentliche oder private Wechseldruckstrom-Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge zu investieren, deren kumulierte Nennleistung der Ladestationen mindestens 175 kW beträgt.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Anforderungskatalog.

Für Fragen:

2. Aufforderung zur Einreichung von Projekten für Ladeinfrastrukturen für schwere Nutzfahrzeuge

Die zweite Ausschreibung läuft vom 15. Januar 2026 bis zum 31. März 2026 und soll Unternehmen dabei unterstützen, in öffentliche oder private Ladeinfrastrukturen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Ladekapazität von mindestens 175 kW zu investieren.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Anforderungskatalog.

Bei Fragen:

Umsetzung des Projekts zur Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

  • Einreichen eines Antrags auf Installation bei Netzbetreiber
    Antrag erforderlich für jede Installation einer Ladestation mit einer Leistung von mindestens 7 kW (10A) bei dreiphasigem Betrieb oder mehr als 4,6 kW bei einphasigem Betrieb (20A).
  • Überprüfung der Einhaltung durch den Netzbetreiber
    Das Ende der Arbeiten wird dem Netzbetreiber von dem mit den Arbeiten beauftragten Unternehmen gemeldet.

Umsetzungshilfe

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Ich möchte mehr Informationen über :

  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

Ich möchte weitere Informationen zu :

  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

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