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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Unternehmen einrichten

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[ Ausführliche Fassung der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 17/10/2024
  • Verfügbare Hilfsmittel
  • Möglichkeit zur Unterstützung
  • Verfügbare Fördermittel

Elektromobilität als Schlüsselelement für die Dekarbonisierung Ihres Unternehmens

Elektroautos sind ein wichtiger Teil der Lösung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Fahrzeugflotte eines Unternehmens. Entscheidend ist ebenfalls der Aufbau einer geeigneten Ladeinfrastruktur im Unternehmen, um die logistische Verwaltung des Ladens intern abwickeln zu können.

Für eine größere Autonomie kann man die gesamte Anlage auch mit der Erzeugung von Solarstrom kombinieren.

Den Mobilitätsbedarf für das Unternehmen festlegen

Analyse der Bedürfnisse

Seit dem 13. April 2024 gelten die neuen AFIR-Vorschriften (Alternative Fuels Infrastructure Regulation). Diese schreiben unter anderem vor, dass alle neuen Ladestationen die Zahlung per Kreditkarte oder anderen elektronischen Zahlungsmethoden akzeptieren müssen, damit die Nutzer ihr Auto aufladen können, ohne die spezifische Ladekarte des Anbieters zu benötigen. Darüber hinaus müssen die Nutzer transparent über den Preis informiert werden. Dies gilt auch für Stationen, die von Unternehmen ihren Besuchern zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen zu den Vorschriften finden Sie hier.

Identifizierung der Lösung und Überprüfung der Durchführbarkeit des Ladeinfrastrukturprojekts

  • Ggf. Suche nach einem Investor für die Durchführung des Projekts
    • Vermittlungs-Tool für Grundstückseigentümer und Investoren: pro-charging.lu

Überprüfung der Machbarkeit im Vorfeld des Projekts

Beantragung der Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von Beihilfen beachtet werden muss, vorbehaltlich der Einhaltung der Förderbedingungen.

Um den Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR der Staat oder der Strom- und Erdgasversorger aufgrund eines Förderantrags eine grundsätzliche Zustimmung (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.

Umsetzung des Projekts zur Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

  • Einreichen eines Antrags auf Installation bei Netzbetreiber
    Antrag erforderlich für jede Installation einer Ladestation mit einer Leistung von mindestens 7 kW (10A) bei dreiphasigem Betrieb oder mehr als 4,6 kW bei einphasigem Betrieb (20A).
  • Überprüfung der Einhaltung durch den Netzbetreiber
    Das Ende der Arbeiten wird dem Netzbetreiber von dem mit den Arbeiten beauftragten Unternehmen gemeldet.

Umsetzungshilfe

Uns kontaktieren

Ich möchte mehr Informationen über :

  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

Ich möchte weitere Informationen zu :

  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

Kontakt Klima-Agence