Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Senkung der Stromkosten durch intelligente Nutzung von IT-Geräten
Die zunehmende Nutzung von IT-Ausrüstung führt unweigerlich zu einem höheren Energieverbrauch, sei es durch das Ausführen von Computeranwendungen, die Kommunikation über LAN/Wi-Fi-Netzwerke usw.
Der Zusammenhang zwischen IT-Geräten und dem Energieverbrauch ist nicht direkt ersichtlich, da der Stromverbrauch nicht von anderen im Unternehmen vorhandenen elektrischen Anlagen getrennt wird.
Die Durchführung einer Diagnose zum Thema nachhaltige IT ermöglicht es Unternehmensleitern und Mitarbeitern, ihre digitale Umweltbilanz und ihren Verbrauch zu optimieren.
Definition des Bedarfs im Hinblick auf die Optimierung der IT-Ausstattung
Bestandsaufnahme der IT-Ausrüstung
- Durchführung einer Bestandsaufnahme der IT-Ausstattung im gesamten Unternehmen. Die Aufgabe umfasst auch die Identifizierung des Alters der Ausrüstung. Dazu gehören insbesondere Geräte wie Computer, Laptops, Tablets, Bildschirme, Drucker, Kopierer, Scanner usw.
- Identifizierung der Art und Weise, wie die Ausrüstung genutzt wird, mit detaillierten Angaben zu den Betriebsstunden, den Stunden im Stand-by-Modus und den Stunden im ausgeschalteten Zustand.
Identifikation von Maßnahmen in Bezug auf die IT-Ausrüstung
Anpassung der IT-Ausrüstung an die Bedürfnisse der Mitarbeiter
- Förderung der Nutzung mobiler Geräte wie Laptops und Tablets, da diese im Vergleich zu einem stationären Computer weniger Energie verbrauchen.
- Ersetzen mehrerer Geräte mit Einzelfunktion durch ein einziges multifunktionales Gerät, z. B. ein gemeinsamer Kopierer als Ersatz für mehrere individuelle Drucker.
Weiterführende Schritte
Einbeziehung des IT-Lieferanten oder Vertragspartners im Rahmen der genannten Maßnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs.
Auswahl von Geräten mit geringem Energieverbrauch
Ein niedriger Energieverbrauch kann durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden, z. B. Blauer Engel, Energy Star, EPREL
Energieeffizienz von Fernsehern und Bildschirmen laut Energielabel
Bei der Auswahl von Bildschirmen ist das durch eine EU-Verordnung eingeführte Energielabel eine zusätzliche Hilfe. Es gibt Auskunft über die Energieeffizienzklasse und zeigt den Energieverbrauch für 1.000 Betriebsstunden in Kilowattstunden (kWh) an.
Energiespareinstellungen für Computer („power management“) in der „Group Policy“
Aufnahme der verschiedenen Einstellungen (z. B. Standby-Modus) in die „Group Policy“ Ihres Unternehmens.
Sensibilisierung der Mitarbeiter für den sparsamen Umgang mit IT-Ausrüstung
- Mitarbeiter zu guten Praktiken hinführen
- Anpassen der Bildschirmhelligkeit
- Einrichten der Stand-by- und Energiesparfunktion
- Deaktivierung überflüssiger Funktionen, z. B. WLAN, Bluetooth, Mobiltelefonnetz usw.
- Peripheriegeräte sparsam einsetzen, z. B. Drucker, Kopierer, Plotter, Scanner usw.
Weitere nützliche Tipps zum Energiesparen:
- Vermeidung von überflüssigen Bildschirmen
- Den Energieverbrauch von IT-Ausrüstung systematisch überwachen
- Förderung von Geräteeinstellungen auf Unternehmensebene, z. B. Standby, Energiesparfunktionen usw.
- Das IT-Gerät über Mehrfachsteckdosen versorgen, sodass beim Ausschalten alle Geräte gleichzeitig vom Stromnetz getrennt werden. (Darauf achten, dass die maximale Leistung der Steckdosenleiste nicht überschritten wird.)
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung („accord de principe“) erteilt hat
- Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen
- Kontaktstellen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich