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Einbau oder Änderung einer neuen mechanischen Lüftungsanlage

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[ Ausführliche Fassung der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 25/11/2024
  • Möglichkeit zur Unterstützung
  • Verfügbare Fördermittel

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Optimierung des zentralen Lüftungssystems Ihres Unternehmens

Um die Funktionsfähigkeit des Lüftungssystems und die finanziellen Auswirkungen zu überwachen, sind eine regelmäßige Bedarfsanalyse sowie ein Technologiemonitoring erforderlich. In der folgenden detaillierten Beschreibung finden Sie die Analyse, die im Falle einer Erneuerung der Lüftung anzuwenden ist.

In einem ersten Schritt ist es sehr ratsam, die Situation und den aktuellen Lüftungsbedarf Ihres Unternehmens genau zu analysieren sowie mögliche Änderungen des zukünftigen Bedarfs zu antizipieren (Bauvorhaben, Änderung der Nutzung bestimmter Räume usw.).

Auf der Grundlage dieser Analyse kann die Dimensionierung des neuen Lüftungssystems vorgenommen werden.

Definition des Bedarfs an mechanischer Lüftung

Analyse der aktuellen Situation

  • Bestimmung der Parameter der vorhandenen Anlage, z. B. Alter, allgemeiner Zustand, zentrales oder dezentrales System, Luftaustausch, Energieverbrauch und damit verbundene Kosten usw.
  • Die Sicherheitsvorschriften der ITM „Lüftungs- und Klimaanlagen“ müssen eingehalten werden.
  • Beurteilung des Lüftungsbedarfs des betroffenen Unternehmens
    • Luftaustausch in (m3/h)/p
    • Temperatur (Außen- und Raumtemperatur)
    • Feuchtigkeitsgehalt (Trocknen oder Befeuchten erforderlich?)
    • Erforderliche Luftqualität (CO2-Gehalt, Feinstaub, usw.)
    • Nutzung und Intensität der Nutzung von Gebäudebereichen
  • Potenzial für Wärmerückgewinnung identifizieren
  • Identifizierung der erforderlichen Schalldämmung (Vermeidung einer Minderung der Schalldämmung)
  • Bestimmung der Räume mit besonderen Anforderungen (z. B. Labore, Reinräume usw.)

Die Hauptaufgaben eines Ingenieurbüros (beratender Ingenieur für Haustechnik) oder eines qualifizierten Handwerkers (Lüftungsinstallateur) im Rahmen der Optimierung der Lüftung sind folgende:

  • Eine gründliche Bestandsaufnahme der bestehenden Anlage durchführen (Kofinanzierung möglich)
  • Mögliche Anpassungen an zukünftige Bedürfnisse festlegen
  • Analyse des Energieverbrauchs durch die Lüftung

Identifizierung der geeigneten Lüftungsanlage

Definition der Lösung

  • Es ist wichtig, das Energieeinsparpotenzial nicht zu vernachlässigen, das z. B. durch eine Wärmerückgewinnung erreicht werden kann. Es ist auch wichtig, Messgeräte für die Luftqualität in den von der Lüftungsanlage versorgten Räumen zu installieren, und nicht zu vergessen, Messpunkte an der Lüftungsanlage vorzusehen, um deren einwandfreie Funktion zu überprüfen.
  • Auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, das bestehende System nachzurüsten, z. B.:
    • Vorhandene Ventilatoren austauschen
    • Frequenzumrichter einbauen
    • Regelklappen einbauen
    • Lüftungsnetz sowie das Heiz-/Kühlnetz isolieren
    • Nur wenn nötig, Luft befeuchten/trocknen
    • In Rücksprache mit dem Lieferanten die Möglichkeit der nachträglichen Integration von Energierückgewinnung (Wärmetauscher zwischen Abluft und Frischluft) klären
    • Einrichtung einer von der Luftqualität (CO2-Gehalt) abhängigen Regelung
  • Um die Luftgeschwindigkeit und damit die Lärmbelästigung zu begrenzen, sollte der Querschnitt der Ummantelung sowie die Anlage richtig dimensioniert sein.
  • Überprüfung der Notwendigkeit, die Zuluft vorzuwärmen oder zu kühlen, und ggf. Integration der Lüftung, wenn möglich, in das bestehende Heiz-/Kühlsystem.
  • Überprüfung der richtigen Anbringung der Abluft- und Frischluftöffnungen, um einen Kurzschluss zwischen Abluft und Frischluft zu vermeiden und schädliche Auswirkungen des Mikroklimas auf die Frischluft zu minimieren (z. B. zu heiß am Eingang im Sommer, schlechte Qualität in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen).

Überprüfung des Projekts in Bezug auf Betriebsgenehmigungen

Bei der Anpassung bestehender Anlagen und insbesondere bei der Einrichtung neuer Anlagen die Einstufung als klassifizierte Einrichtung überprüfen.

Erstellung von Lastenheft und Angebotsanfrage

  • Je nach den zuvor ermittelten Bedürfnissen (siehe oben)
  • Vergleich der verschiedenen Angebote nach Preis und Qualität

Beantragung von Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung („accord de principe“) erteilt hat.

Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen

Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern. Die Investitionen dieser Klimaschutzmaßnahme betragen 70 % für kleine, 60 % für mittlere und 50 % für große Unternehmen für Projekte, die mehr als 7.500 € kosten, bei einem maximalen Betrag der Beihilfe von 100.000 €.

Programm „Fit 4 Sustainability“:

  • Das Programm „Fit 4 Sustainability“ ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits und eines Aktionsplans, zu einem oder mehreren vom Unternehmen ausgewählten Themen (Energie, THG – Treibhausgas, Abfall, Wasser usw.)
  • Beihilfen bis zu 50 %, 60 % und 70 % auf die Honorare für die Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder Kohlenstoffbilanz) + detaillierter und quantifizierter Aktionsplan zur Senkung des Verbrauchs bzw. der Treibhausgasemissionen (mittel- und langfristige Investitionen, Rentabilität usw.) – offen für KMU und Großunternehmen (außer für Unternehmen, die ein gesetzlich vorgeschriebenes Audit durchführen müssen)
  • Noch weitere Fragen? Luxinnovation

SME Packages – Sustainability

  • Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen
  • Kontaktstellen:

Umweltschutzregelung – Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz

Regelung – KMU – Beihilfe für sonstige Investitionen

Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 10 % oder 20 % des Betrags für sonstige Investitionen, die die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Wirtschaft fördern sollen.

Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.

Beantragung von Beihilfen bei Strom- und Gasversorgern

Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.

Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

Nach der Durchführung der Arbeiten

Planung der regelmäßigen Wartung und Überprüfung der Anlage

  • Bestimmung einer für das Lüftungssystem verantwortlichen Person, die sich um die regelmäßigen Kontrollen und kleinere Wartungsarbeiten kümmert und bei Bedarf externe Spezialisten hinzuzieht.
  • Sicherstellen, dass die verantwortliche Person in der Bedienung des Lüftungssystems gut geschult ist.

Umsetzungshilfe

Uns kontaktieren

Ich möchte mehr Informationen über :

  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

Ich möchte weitere Informationen zu :

  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

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