Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Wärmerückgewinnung durch Verflüssiger
Die zurückgewonnene Wärme aus den Verflüssigern der Kühlaggregate wird zur Warmwasserbereitung genutzt. Es ist ein Kühlkreislauf, bei dem dem Verdampfer Wärme entzogen und nach außen abgegeben wird (Verflüssiger). Die Idee des Projekts besteht darin, diese abzuführende Wärme zu nutzen, um Warmwasser (WW) vorzuwärmen.
Diese Technologie eignet sich für Lebensmittelgeschäfte, die über Kälteerzeugung verfügen (Kühlräume, Kühlmöbel, Klimaanlagen usw.).
Durch die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt erhältlich ist, wird das Unternehmen Stromeinsparungen erzielen und gleichzeitig seinen CO2-Ausstoß reduzieren können. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann jedoch komplex sein und die Amortisierung wird mittel- bis langfristig erfolgen und erfordert einen vorübergehenden Produktionsstopp während der technischen Installationsphase.
Der Wärmetauscher befindet sich zwischen dem Kompressor und dem Verflüssiger der Kältemaschine. In der Praxis kann die Wärmerückgewinnung auf drei verschiedene Arten umgesetzt werden:
- Externer Wärmetauscher: Ein Wärmetauscher ist auf der einen Seite mit dem Kompressorauslass und auf der anderen Seite mit dem Warmwasserspeicher verbunden (teilweise Rückgewinnung)
- Interner Wärmetauscher: ein vom Kältemittel durchflossener „Enthitzer“ wird unten im Warmwasserspeicher vor dem Verflüssiger eingefügt
- Kondenswasserauffangbehälter: das Kältemittel wird vollständig im Inneren des Warmwasserspeichers verflüssigt (vollständige Rückgewinnung)
Energie- und Umweltauswirkungen
Die beiden gemeinsamen positiven Effekte sind folgende:
- Energieeinsparung bei der Warmwasserbereitung, da die nach außen geleitete Energie zurückgewonnen wird (= Abwärme).
- Gewinn für die Umwelt, da der Endverbrauch für die Warmwasserbereitung geringer ist als der ursprüngliche Verbrauch, und positive Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß, insbesondere wenn die Warmwasserbereitung ursprünglich über einen fossilen Brennstoff erfolgte.
Die geschätzten Energieeinsparungen für die Warmwasserbereitung sind fast vollständig, da keine Energie mehr gekauft werden muss. Der CO2-Ausstoß ist auch größer oder kleiner, je nachdem, wie das Warmwasser ursprünglich erzeugt wurde.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.
Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern. Die Investitionen dieser Klimaschutzmaßnahme belaufen sich bei kleinen Unternehmen auf 70 %, bei mittleren auf 60 % und bei großen auf 50 %. Sie gelten für Projekte, die mehr als 7.500 € kosten, wobei der Höchstbetrag der Unterstützung auf 100.000 € festgelegt ist.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Antragsfrist: 30. Juni 2025
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
- Für alle Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf Umweltinvestitionen befinden sich im Guide simplifié pour les entreprises (vereinfachter Leitfaden für Unternehmen)
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.