Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Installation einer transkritischen CO2-Kälteanlage
Das Projekt besteht darin, eine bestehende klassische zentralisierte oder Direktverdampfungsanlage durch eine Kälteanlage zu ersetzen, die CO2 als Fluid in einem transkritischen oder subkritischen Kreislauf (Kaskade oder Kälteträger) zu den Endgeräten (Kühlmöbel, Kühlraumverdampfer, …) für Anwendungen mit positiver oder negativer Kälte (oder beides) nutzt.
Diese Anlage eignet sich für bestehende Dienstleistungsgebäude, insbesondere für Räume, in denen Lebensmittel vertrieben werden. Dazu gehören auch Räume, in denen frische Lebensmittel für die Öffentlichkeit ausgestellt oder zur Selbstbedienung angeboten werden, z. B. Hypermärkte, Supermärkte und kleine Lebensmittelgeschäfte. Dies gilt auch für Abholeinrichtungen oder Sammelstellen, an denen die Öffentlichkeit ihre Einkäufe abholen kann, ohne die Regale zu betreten (Drive-in-Läden), sowie für Kühlhäuser.
Durch die Installation dieser neuen Technologie wird das Unternehmen Stromkosten einsparen und gleichzeitig seinen CO2-Ausstoß reduzieren. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann jedoch komplex sein und erfordert einen vorübergehenden Produktionsstopp während der technischen Installationsphase.
Diese Technologie wird Anlagen zur Erzeugung von positiver oder negativer Kälte ersetzen, die R404A als Kältemittel verwenden. Diese Kälteerzeugungsanlagen sind zentral oder dezentral (Direktverdampfung) und häufig werden die Erzeugung von positiver und negativer Kälte voneinander getrennt. Es ist wichtig zu wissen, dass R404A ein weit verbreitetes Kältemittel ist, das ab 2030 nicht mehr auf dem Markt erhältlich sein wird.
In einer Kälteanlage mit subkritischem CO2 als Kälteträger erfolgt die Verflüssigung zu einem zweiphasigen Kälteträger, dessen Dämpfe durch ein primäres „Synthese“-Fluid oder Ammoniak für die Kälteerzeugung bei positiven Temperaturen rückkondensiert werden.
In einer Kaskadenkälteanlage mit subkritischem CO2 erfolgt die Verflüssigung in einer Kaskade in einer Kälteanlage, die ein „synthetisches“ Primärfluid oder Ammoniak für die Kälteerzeugung bei Minustemperaturen verwendet. In einer transkritischen CO2-Anlage (Booster) erfolgt die Verflüssigung durch Direktverdampfung unter Verwendung von CO2 als Kältemittel im transkritischen Kreislauf. Es ist in dieser letzten Konfiguration möglich, die Leistung der Anlagen zu optimieren, indem man Parallelverdichter und Ejektoren einsetzt.
Energie- und Umweltauswirkungen
Die Verwendung von subkritischem oder transkritischem CO2 bietet mehrere Vorteile.
Erstens ist der Kühlkreislauf im Vergleich zu einer Standardinstallation optimiert, wodurch der Platzbedarf begrenzt wird. Dieses System bietet außerdem die Möglichkeit, bei der Enthitzung eine große Menge an Wärme zurückzugewinnen. Darüber hinaus trägt die Verwendung eines zuverlässigen Kältemittels positiv zur Verringerung der Erderwärmung bei.
Die geschätzten jährlichen Stromeinsparungen können bis zu 20 % mit der CO2-Booster-Technologie und bis zu 36 % mit der CO2-Booster-Technologie in Verbindung mit Parallelverdichtern und Ejektoren betragen.
Quelle: ADEME. (Januar 2020). Kälteanlage, die subkritisches oder transkritisches CO2 verwendet. Dossier BAT-EQ-117. Association Technique Énergie Environnement (ATEE).
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.
Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern. Die Investitionen dieser Klimaschutzmaßnahme belaufen sich bei kleinen Unternehmen auf 70 %, bei mittleren auf 60 % und bei großen auf 50 %. Sie gelten für Projekte, die mehr als 7.500 € kosten, wobei der Höchstbetrag der Unterstützung auf 100.000 € festgelegt ist.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
- Für alle Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf Umweltinvestitionen befinden sich im Guide simplifié pour les entreprises (vereinfachter Leitfaden für Unternehmen)
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.