Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Anbringen von Sonnenschutzfolien
Im Rahmen des Projekts werden auf den Außenverglasungen Sonnenschutzfolien angebracht, die den Eintrag von Sonnenwärme in das Innere des Gebäudes verringern. Im Sommer werden der Bedarf an Klimaanlagen und der damit verbundene Energieverbrauch reduziert. Im Winter kann der Heizbedarf und der damit verbundene Energieverbrauch leicht ansteigen.
Sonnenschutzfolien eignen sich für bestehende Dienstleistungsgebäude, Schaufenster und Geschäfte, die mit Glasflächen ausgestattet sind, die aufgrund der Sonneneinstrahlung zu einer Überhitzung und einem erhöhten Klimatisierungsbedarf führen können.
Die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt erhältlich ist, wird es dem Unternehmen ermöglichen, Strom zu sparen, während es gleichzeitig seinen CO2-Ausstoß verringert, aber vor allem den Komfort verbessert. Diese Maßnahme ist relativ einfach umzusetzen, amortisiert sich in kurzer Zeit und kann ohne Produktionsstopp durchgeführt werden.
Es gibt verschiedene Typen von Sonnenschutzfolien, die es ermöglichen, die Sonneneinstrahlung je nach Bedarf und Jahreszeit zu steuern und so im Winter wie im Sommer Wärmeschutz und thermische Optimierung zu gewährleisten, ohne an Helligkeit zu verlieren.
Energie- und Umweltauswirkungen
Das Anbringen von Sonnenschutzfolien bietet viele Vorteile:
- Erhebliche Verringerung des solaren Wärmeeintrags im Sommer
- Bessere Isolierung im Winter
- Kein Helligkeitsverlust
- Verminderte Blendung
- UV-Schutz für Möbel und Dekorationsgegenstände
- Kann an Innen- oder Außenverglasungen angebracht werden, ohne den Betrieb zu beeinträchtigen
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.
Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern. Die Investitionen dieser Klimaschutzmaßnahme belaufen sich bei kleinen Unternehmen auf 70 %, bei mittleren auf 60 % und bei großen auf 50 %. Sie gelten für Projekte, die mehr als 7.500 € kosten, wobei der Höchstbetrag der Unterstützung auf 100.000 € festgelegt ist.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Antragsfrist: 30. Juni 2025
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
- Für alle Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf Umweltinvestitionen befinden sich im Guide simplifié pour les entreprises (vereinfachter Leitfaden für Unternehmen)
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.Die Energieeinsparungen werden auf 10-20 % für den Kälteverbrauch geschätzt, was auch zu einer leichten Verringerung des CO2-Ausstoßes beiträgt.