Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Kontrolle des Rauchgasabzugs (Backöfen)
In diesem Projekt geht es darum, die Menge der benötigten Austauschluft in einem Ofen zu kontrollieren, indem ein Drehzahlregler am Abluftventilator installiert wird, der von einem O2-Sensor und einem Feuchtigkeitssensor gesteuert wird.
Durch die Installation dieser neuen Technologie kann ein Unternehmen bis zu 20 % des Gas- oder Ölverbrauchs einsparen und die CO2-Bilanz um weitere 20 % reduzieren. Diese relativ schwierig umzusetzende Maßnahme amortisiert sich kurzfristig, erfordert aber eine Unterbrechung der Produktion während der Installation.
Energie- und Umweltauswirkungen
Wird die abgesaugte Luftmenge reduziert, muss bei gleicher Backtemperatur weniger Luftmenge erwärmt werden. Dies führt zu einem geringeren Brennstoffverbrauch. Da für die Verbrennung Luftzufuhr erforderlich ist, wird diese ebenfalls abnehmen, da weniger Luft abgesaugt wird.
Der energetische Nutzen besteht also darin, die Luftzufuhr in das System an den richtigen Bedarf anzupassen.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)
- SME Packages – Sustainability
- Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chambre de Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
- Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern.- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Antragsfrist: 30. Juni 2025
- Für alle Fragen:
- House of Entrepreneurship der Handelskammer
- Umweltschutzregelung – Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium. Für alle Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen für Investitionen zugunsten des Umweltschutzes finden Sie im vereinfachten Leitfaden für Unternehmen
N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Energieversorgern kumulierbar)
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung (in MWh). Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
N.B.: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.