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Bäckerei: Wärmerückgewinnung aus den Abgasen von Öfen

Energie
Handwerk
[ Ausführliche Fassung der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 30/05/2024
  • Möglichkeit zur Unterstützung
  • Verfügbare Fördermittel
  • Innovative Lösungen

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Wärmerückgewinnung aus den Ofenabzügen (Backöfen)

Das Projekt umfasst die Installation eines Wärmetauschers, mit dem die Abwärme des Backofens für die Heizung des Verkaufsraums der Bäckerei und die Erzeugung von Warmwasser genutzt werden kann.

Durch die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt ist, kann das Unternehmen bis zu 20 % des Stromverbrauchs einsparen und auch die CO2-Bilanz um bis zu 20 % reduzieren. Diese Maßnahme ist relativ kompliziert umzusetzen, kann sich mittel- bis langfristig amortisieren und erfordert eine Unterbrechung der Produktion während der Installation.

Mithilfe eines Wärmetauschers kann die Rückgewinnung von Abwärme aus den Abgasen bei einem Gas-, Öl- oder Pelletbrenner und/oder aus den Dämpfen des Ofens erfolgen. Im Normalbetrieb erreichen diese Abgase Temperaturen um 300 °C und werden üblicherweise zusammen mit der enthaltenen Wärmeenergie über den Schornstein in die Atmosphäre geleitet.

Energie- und Umweltauswirkungen

Die Kalorien der Abgase werden genutzt, um:

  • den Strom- oder Gasverbrauch für die Erzeugung von Warmwasser zu verringern;
  • den Verbrauch für die Heizung des Verkaufsraums zu reduzieren.

Beantragung von Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)

  • SME Packages – Sustainability
    • Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen
    • Für alle Fragen:

N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Energieversorgern kumulierbar)

Beihilfen von Strom- und Gasversorgern

Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung (in MWh). Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

N.B.: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

Umsetzungshilfe

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Ich möchte mehr Informationen über :

  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

Ich möchte weitere Informationen zu :

  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

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