Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Wärmerückgewinnung aus den Ofenabzügen (Backöfen)
Das Projekt umfasst die Installation eines Wärmetauschers, mit dem die Abwärme des Backofens für die Heizung des Verkaufsraums der Bäckerei und die Erzeugung von Warmwasser genutzt werden kann.
Durch die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt ist, kann das Unternehmen bis zu 20 % des Stromverbrauchs einsparen und auch die CO2-Bilanz um bis zu 20 % reduzieren. Diese Maßnahme ist relativ kompliziert umzusetzen, kann sich mittel- bis langfristig amortisieren und erfordert eine Unterbrechung der Produktion während der Installation.
Mithilfe eines Wärmetauschers kann die Rückgewinnung von Abwärme aus den Abgasen bei einem Gas-, Öl- oder Pelletbrenner und/oder aus den Dämpfen des Ofens erfolgen. Im Normalbetrieb erreichen diese Abgase Temperaturen um 300 °C und werden üblicherweise zusammen mit der enthaltenen Wärmeenergie über den Schornstein in die Atmosphäre geleitet.
Energie- und Umweltauswirkungen
Die Kalorien der Abgase werden genutzt, um:
- den Strom- oder Gasverbrauch für die Erzeugung von Warmwasser zu verringern;
- den Verbrauch für die Heizung des Verkaufsraums zu reduzieren.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)
- SME Packages – Sustainability
- Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chambre de Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
- Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern.- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Antragsfrist: 30. Juni 2025
- Für alle Fragen:
- House of Entrepreneurship der Handelskammer
- Umweltschutzregelung – Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium. Für alle Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen für Investitionen zugunsten des Umweltschutzes finden Sie im vereinfachten Leitfaden für Unternehmen
N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Energieversorgern kumulierbar)
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung (in MWh). Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
N.B.: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.