Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Ultraschallbefeuchtung im Gärraum
Das Projekt besteht darin, die thermische Dampferzeugung durch eine ultraschallbasierte Niedertemperatur-Wasserverdampfung zu ersetzen. Durch die Installation dieser technologischen Idee kann das Unternehmen bis zu 95 % des Stromverbrauchs beim Verdampfungsschritt sowie 5 % bei der Kälteerzeugung einsparen. Diese Maßnahme ist nicht einfach umzusetzen und würde sich mittel- bis langfristig amortisieren. Die Maßnahme erfordert keine Unterbrechung der Produktion während der Installation der Technologie.
Energie- und Umweltauswirkungen
Das Verdampfen von Wasser über ein thermisches Verfahren verbraucht 95 % mehr Energie als über ein mechanisches Verfahren mit Ultraschall. Außerdem führt das Aufgehen der Brote zu einer exothermen Reaktion, die dazu führt, dass die Gärräume gekühlt werden müssen.
Die Ultraschallverdampfung durch die adiabatische Verdampfung trägt zur Kühlung bei, während der thermische Prozess durch zusätzliche Kühlung ausgeglichen werden muss.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)
- SME Packages – Sustainability
- Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chambre de Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
- Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern.- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Antragsfrist: 30. Juni 2025
- Für alle Fragen:
- House of Entrepreneurship der Handelskammer
- Umweltschutzregelung – Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium. Für alle Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen für Investitionen zugunsten des Umweltschutzes finden Sie im vereinfachten Leitfaden für Unternehmen
N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Energieversorgern kumulierbar)
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung (in MWh). Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
N.B.: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.