Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Ersetzen eines Gas- oder Ölofens durch einen Elektroofen (Backöfen)
Das Projekt besteht darin, einen vorhandenen gas- oder ölbetriebenen Ofen durch einen elektrischen Ofen zu ersetzen, der Infrarotstrahlung zum Backen der Produkte verwendet.
Durch die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt ist, kann ein Unternehmen bis zu 80 % des Energieverbrauchs eines Ofens einsparen und durch den Wechsel des Energieträgers (von Gas/Öl zu Strom) den CO2-Fußabdruck erheblich reduzieren. Diese Maßnahme ist jedoch relativ schwierig umzusetzen, kann sich mittel- bis langfristig amortisieren und erfordert eine Unterbrechung der Produktion während der Installation.
Energie- und Umweltauswirkungen
Die Öfen erzeugen mit Hilfe elektrischer Spulen Wärme- oder Infrarotenergie und übertragen diese auf die Oberfläche der zu backenden Produkte, ohne dabei die Umgebungsluft zu erwärmen. Diese Öfen sind 50-80 % effizienter als herkömmliche Öfen, da beim Backprozess keine großen Luftmengen erhitzt werden.
Außerdem verkürzen sie die Backzeit um fast die Hälfte. Ein Infrarotofen backt beispielsweise Brot in knapp sechs Minuten, ein herkömmlicher Ofen dagegen in 17 Minuten. Darüber hinaus kann die anfänglich auf 100 % festgelegte Leistungsstufe während der zweiten und dritten Backstufe auf 30 bis 50 % reduziert werden.
So reduziert der Einsatz von Infrarotöfen sowohl den Gesamtenergieverbrauch als auch die Backzeit und steigert damit die Effizienz einer Bäckerei.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)
- SME Packages – Sustainability
- Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chambre de Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
- Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern.- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Antragsfrist: 30. Juni 2025
- Für alle Fragen:
- House of Entrepreneurship der Handelskammer
- Umweltschutzregelung – Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium. Für alle Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen für Investitionen zugunsten des Umweltschutzes finden Sie im vereinfachten Leitfaden für Unternehmen
N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Energieversorgern kumulierbar)
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung (in MWh). Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
N.B.: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.