Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Wärmerückgewinnung aus den Verflüssigern der Kühlaggregate zur Warmwasserbereitung (WW)
Bei einem Kühlkreislauf wird die Wärme am Verdampfer in den Kühlräumen aufgefangen und anschließend an den Verflüssiger außerhalb des Gebäudes abgegeben. Dieses Projekt zielt darauf ab, diese Wärme zu nutzen, um Warmwasser (WW) vorzuwärmen, das in allen Metzgereien unverzichtbar ist. Dazu wird ein Wärmetauscher zwischen dem Kompressor und dem Verflüssiger des Kühlaggregats installiert.
Diese Maßnahme könnte den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß um 10 bis 30 % senken und so den Energiebedarf für die Warmwasserbereitung erheblich reduzieren oder sogar eliminieren. Die Umsetzung ist jedoch komplex und erfordert einen vorübergehenden Produktionsstopp während der Installationsphase.
In der Praxis kann die Wärmerückgewinnung auf drei verschiedene Arten umgesetzt werden:
- Externer Wärmetauscher: ein Wärmetauscher ist auf der einen Seite mit dem Kompressorauslass und auf der anderen Seite mit dem Warmwasserspeicher verbunden, wodurch eine teilweise Wärmerückgewinnung ermöglicht wird.
- Interner Wärmetauscher: ein vom Kältemittel durchflossener „Enthitzer“ wird unten im Warmwasserspeicher vor dem Verflüssiger eingefügt.
- Kondenswasserauffangbehälter: das Kältemittel wird im Inneren des Warmwasserspeichers verflüssigt, wodurch eine vollständige Wärmerückgewinnung ermöglicht wird.
Energie- und Umweltauswirkungen
Die beiden gemeinsamen positiven Effekte sind:
- Energieeinsparung: durch die Rückgewinnung der nach außen geleiteten Energie (Abwärme) kann der für die Warmwasserbereitung erforderliche Energieverbrauch fast vollständig eliminiert werden.
- Gewinn für die Umwelt: die Nutzung dieser Abwärme für die Warmwasserbereitung verringert die Umweltbelastung, was sich besonders positiv auf den CO2-Ausstoß auswirkt, wenn das Warmwasser ursprünglich aus fossilen Brennstoffen hergestellt wurde.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.
Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern. Die Investitionen dieser Klimaschutzmaßnahme belaufen sich bei kleinen Unternehmen auf 70 %, bei mittleren auf 60 % und bei großen auf 50 %. Sie gelten für Projekte, die mehr als 7.500 € kosten, wobei der Höchstbetrag der Unterstützung auf 100.000 € festgelegt ist.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Antragsfrist: 30. Juni 2025
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
- Für alle Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf Umweltinvestitionen befinden sich im Guide simplifié pour les entreprises (vereinfachter Leitfaden für Unternehmen)
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.