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Förderung von Ladeinfrastruktur für KMU: Beihilfen bis zum 31. Dezember sichern!

07/11/2024

KMU können Zuschüsse für den Aufbau von Ladeinfrastruktur erhalten, wenn sie den Antrag bis zum 31. Dezember 2024 einreichen.

Starthilfe beim Projekt?

Die Maßnahme „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Unternehmen einrichten“ des Klimapakt fir Betriber beinhaltet die verschiedenen Schritte und Verfahren, um Ihr Projekt erfolgreich zu verwirklichen.

Wer kann die Beihilfen in Anspruch nehmen?

Alle kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Vertrag für erneuerbaren Strom sind berechtigt, die Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die genauen Anforderungen finden Sie auf myGuichet.lu.
Nach Einreichung deines Förderantrags muss die Anlage innerhalb von 12 Monaten fertiggestellt werden. Für die Antragstellung sind nur die üblichen Verwaltungsunterlagen erforderlich: Jahresabschluss, Betriebsgenehmigung, etc.

Zur Erinnerung: Die Beihilfe muss einen Anreizeffekt haben. Dies bedeutet, dass der Antrag vor der Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags oder dem Beginn der Arbeiten eingereicht werden muss.

Weitere Informationen über Ladeinfrastruktur für KMU finden Sie unter guichet.public.lu.

Haben Sie Fragen bezüglich der Förderkriterien? Kontaktieren Sie Luxinnovation unter aides@luxinnovation.lu, zur Überprüfung Ihrer Förderfähigkeit.

Für weitere Fragen: entreprises@klima-agence.lu oder kpb.lu.