Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Installation einer Abzugshaube mit Wärmerückgewinnung
Im Rahmen des Projekts werden professionelle Dunstabzugshauben mit Wärmerückgewinnung aus der Abluft ausgestattet. Diese Wärmerückgewinnung kann auf drei verschiedene Arten erfolgen:
- Entweder über einen in die Dunstabzugshaube integrierten Luft/Luft-Wärmerückgewinner, der die vorgewärmte Luft in die Küche bläst (integrierte Kompensation)
- Über einen abgesetzten Wärmerückgewinner (Luft/Luft), der auch die Ausgleichsluft über einen Plattenwärmetauscher vorwärmt
- Oder über einen Wärmerückgewinner (Luft/Wasser), mit dem das Warmwasser vorgewärmt werden kann
Die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt ist, wird dem Unternehmen eine geschätzte Einsparung von 70 bis 100 % beim Heizverbrauch für die Küche sowie eine Einsparung von etwa 50 % bei der Warmwasserbereitung ermöglichen. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann jedoch komplex sein, sie amortisiert sich mittel- bis langfristig und erfordert einen vorübergehenden Produktionsstopp während der technischen Installationsphase.
Energie- und Umweltauswirkungen
Die Energieeinsparung liegt entweder bei:
- der Küchenheizung, die normalerweise die Frischluft auf Raumtemperatur erwärmen muss (1 und 2)
- der Warmwasserbereitung (3)
Der Gewinn für die Umwelt ergibt sich aus den Energieeinsparungen, da Abwärme zurückgewonnen wird (Einsparungen bei Brennstoff und/oder Strom).
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.
Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern. Die Investitionen dieser Klimaschutzmaßnahme belaufen sich bei kleinen Unternehmen auf 70 %, bei mittleren auf 60 % und bei großen auf 50 %. Sie gelten für Projekte, die mehr als 7.500 € kosten, wobei der Höchstbetrag der Unterstützung auf 100.000 € festgelegt ist.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
- Für alle Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf Umweltinvestitionen befinden sich im Guide simplifié pour les entreprises (vereinfachter Leitfaden für Unternehmen)
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.