Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Anpassung der Luftwechselraten an den tatsächlichen Bedarf mithilfe eine CO2-Sonde
Das Projekt zielt darauf ab, eine oder mehrere CO2-Sonden an der Luftrückführung von Lüftungsanlagen in Supermärkten zu installieren und die Menge der in das Einkaufszentrum eingeleiteten Frischluft bedarfsgerecht anzupassen. So wird der Luftstrom während der Stoßzeiten erhöht und in der übrigen Zeit reduziert.
Lüftungsanlagen ermöglichen den Luftaustausch und das Heizen/Kühlen des Geschäftsbereichs. Die Lüftungsanlagen laufen mit einer festen Rate über programmierte Zeitspannen, die sich nach den Öffnungszeiten richten.
Durch die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt erhältlich ist, wird das Unternehmen erhebliche Stromeinsparungen erzielen und gleichzeitig seinen CO2-Ausstoß reduzieren können. Diese Maßnahme ist relativ einfach umzusetzen, amortisiert sich in kurzer Zeit und kann ohne Produktionsstopp durchgeführt werden.
Energie- und Umweltauswirkungen
Die Anpassung der Frischluftzufuhr an die Belegung ermöglicht:
- den Wärmeverbrauch zum Aufheizen der Außenluft im Winter zu reduzieren
- den Kälteverbrauch zur Kühlung der Außenluft im Sommer zu reduzieren
- den Stromverbrauch der Zu- und Abluftventilatoren zu reduzieren
Der Einsatz von CO2-Sonden mit Klappen und einer Regelung zur Anpassung des eingeleiteten Frischluftstroms wirkt sich daher positiv auf die Gesamtenergiekosten von Lüftungsanlagen aus. Dies reduziert den Verbrauch von Strom und fossilen Brennstoffen, wenn das an die Heizregister gelieferte Warmwasser von einem Heizkessel erzeugt wird.
Die Energieeinsparungen werden auf 30 % für den Verbrauch der Lüftungsanlage und 5-10 % für den Gesamtenergieverbrauch geschätzt. Diese Maßnahme trägt auch zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes um einige Prozent bei.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.
Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern. Die Investitionen dieser Klimaschutzmaßnahme belaufen sich bei kleinen Unternehmen auf 70 %, bei mittleren auf 60 % und bei großen auf 50 %. Sie gelten für Projekte, die mehr als 7.500 € kosten, wobei der Höchstbetrag der Unterstützung auf 100.000 € festgelegt ist.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
- Für alle Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf Umweltinvestitionen befinden sich im Guide simplifié pour les entreprises (vereinfachter Leitfaden für Unternehmen)
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.