Um sich einen Überblick über die Energiesituation eines Unternehmens zu verschaffen, ist es wichtig, den Energieverbrauch zu verfolgen. Die Durchführung einer Energieanalyse ermöglicht es, überhöhten Verbrauch zu erkennen und zu überlegen, welche Verbesserungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden sollten. Im Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung ist eine regelmäßige Überwachung unerlässlich.
Überwachung der Energiesituation
Erhebung und Verfolgung des Verbrauchs
- Bewerten Sie den Verbrauch mithilfe einer Verbrauchstabelle (Beispiel), die einen Überblick über die Energiesituation verschafft und die Grundlage für die Analyse und Überwachung des Verbrauchs schafft.
- Die Verbrauchsdaten sind abrufbar über:
- Rechnungen
- von Zählern
- oder ggf. durch Antrag beim Netzbetreiber oder beim Energielieferanten (Antragstellung über das Online-Portal des Energielieferanten möglich).
- Den Verbrauch mit dem tatsächlichen Bedarf vergleichen
- Den Verbrauch in Beziehung setzen, um Indikatoren wie z. B. den Energieverbrauch pro Fläche zu erstellen.
- Bestandsaufnahme der energieverbrauchenden Maschinen durch Erfassung von Informationen wie Alter, Leistung, Betriebsstunden etc.
- Der Verbrauch von Komfortwärme ist mit Hilfe von Gradtagen zu korrigieren.
Weiterführende Informationen:
Einführung eines automatisierten Systems zur Überwachung des Verbrauchs
- Installation von angeschlossenen Unterzählern
- Einführung einer automatisierten IT-Lösung
Durchführung eines „Potenzialcheck“ (Energiecheck) durch ein Ingenieurbüro (Energietechnik)
• Die Durchführung eines Energieaudits nach der Norm EN-16247 ermöglicht es dem Unternehmen, eine detaillierte Analyse der Energiesituation vorzunehmen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Analyse werden Maßnahmen zur Energieeinsparung aufgezeigt.
- Technischer Fragebogen für den Energiecheck „Potenzialcheck“
- Musterbericht für den Energiecheck Potenzialcheck (FR)
- Leitfaden für den Energiecheck Potenzialcheck (FR)
Energieaudit durch ein Ingenieurbüro (Energietechnik)
Die Durchführung eines Energieaudits nach der Norm EN-16247 ermöglicht es dem Unternehmen, eine detaillierte Analyse der Energiesituation vorzunehmen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Analyse werden Maßnahmen zur Energieeinsparung aufgezeigt.
Programm „Fit 4 Sustainability“
Das Programm „Fit 4 Sustainability“ ist eine Umweltstudie, mit der die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt nach dem oder den gewählten Schwerpunkten (Wasser, Energie, Zirkularität, Rohstoffe, Abfall …) bewertet werden können.
Auch ein bezifferter Aktionsplan wird vorgeschlagen. Die Bestandsaufnahme des Verbrauchs des Unternehmens wird durch verschiedene Empfehlungen (Investitionen, Umsetzung Best Practices, …) ergänzt, die es ermöglichen, den Energieverbrauch sowie den CO₂-Fußabdruck des Unternehmens mehr oder weniger kurzfristig zu reduzieren.
Einführung eines Energiemanagementsystems durch ein Ingenieurbüro (Energietechnik):
Ein Energiemanagementsystem, wie z. B. ISO 50001, ermöglicht es Unternehmen, den Umgang mit Ressourcen und Energie systematisch zu verfolgen. Darüber hinaus verfolgt diese Lösung das Ziel einer Ressourcenbewertung und -optimierung.
Antrag auf Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlichen oder nicht-staatlichen) Fördermitteln beachtet werden muss, vorbehaltlich der Einhaltung der Förderungsbedingungen
Um den Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR der Staat oder der Strom- und Erdgasversorger aufgrund eines Förderantrags ein „Accord de principe“ (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.
- Programm „Fit 4 Sustainability“
- Das Programm Fit 4 Sustainability ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits + Aktionsplans zu einem oder mehreren vom Unternehmen gewählten Themen (Energie, Treibhausgase, Abfall, Wasser …).
- Beihilfen bis zu 50 %, 60 % und 70 % auf die Honorare für die Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder CO2-Bilanz) + detaillierter und quantifizierter Aktionsplan zur Senkung des Verbrauchs/der Treibhausgase (mittel- und langfristige Investitionen, Rentabilität usw.) – offen für KMU und große Unternehmen (außer für Unternehmen, die ein gesetzlich vorgeschriebenes Audit durchführen müssen).
- Noch Fragen? Luxinnovation
- SME Packages – Nachhaltigkeit
- Pauschalbeihilfe in Höhe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen mit einem Wert zwischen 6.650 € und 25.000 € ohne MwSt.
- Bei Fragen :
- Chambre des Métiers für Handwerker
- Chambre de Commerce für Unternehmen in nicht handwerklichen Bereichen
- KMZ-Reglung – Beihilfe für Beratungsdienste
- Beihilfe für kleine oder mittlere Unternehmen, bis zu 50 % der Honorare für externe Berater für Beratungsdienste.
- Prüfung der Förderfähigkeit des Projekts und Bewilligungsstelle: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Bei Fragen:
- House of Entrepreneurship der Chambre de Commerce
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
N.B.: Staatliche Fördermittel können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Unterstützung von Strom- und Erdgasanbietern
Seit 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungsmechanismus verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Anbieter, die diese Dienstleistung für Unternehmen anbieten, sind folgende:
N.B.: Die Beihilfen der Lieferanten sind mit einer staatlichen Beihilfe für das gleiche Projekt kumulierbar.