Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Heizungsanlage: Ein wichtiger Hebel für den Energiewandel
Die Wärmeerzeugungseinheit ein wichtiger Hebel für das Gelingen der Energiewende. Diese Einheit hat als Zweck, Wärme für den Komfort- und Prozesswärmebedarf zu liefern. Sie muss so dimensioniert sein, dass sie jederzeit das Temperaturniveau und die Wärmemenge liefert, die für einen reibungslosen Betrieb des Unternehmens erforderlich sind, ohne zu groß zu sein. Es gibt Wärmeerzeugungssysteme, die für jedes Temperaturniveau geeignet und in der Leistung skalierbar sowie umweltfreundlich sind.
Festlegung des Heizbedarfs des Unternehmens
Analyse der aktuellen Situation
- Bestimmung der verschiedenen Parameter der derzeit installierten Anlage, zum Beispiel Alter, allgemeiner Zustand, Temperaturniveau, Verbrauch und damit verbundene Kosten usw.
Bedarfsermittlung durch einen qualifizierten Handwerker (Heizungsinstallateur) oder ein Ingenieurbüro.
- Analyse des allgemeinen Heizwärmebedarfs nach DIN EN 12831
- Analyse des Leistungsbedarfs der wärmeverbrauchenden Stellen.
- Analyse und Neubewertung der erforderlichen Temperaturniveaus der verschiedenen Heizungsnutzungen.
Ermittlung der Lösung und Überprüfung der Durchführbarkeit der geplanten Heizungsanlage
Definition der Lösung
- Auf der Grundlage der Bedarfsanalyse Definition der Lösung in Zusammenarbeit mit einem Lieferanten, einem Ingenieurbüro oder einem qualifizierten Handwerker (Heizungsinstallateur).
- Neben der Hauptwärmeerzeugungseinheit die Rückgewinnung von Abwärme, wie auch die Kombination der Einheit mit Solarthermie in Betracht ziehen.
Überprüfung des Entwurfs der Heizungsanlage im Hinblick auf die Betriebsgenehmigungen
Bei der Anpassung bestehender Anlagen und insbesondere bei der Einrichtung neuer Anlagen die Nomenklatur der klassifizierten Betriebe überprüfen.
Erstellung der Leistungsbeschreibung und Einholung von Angeboten für das Heizanlagenprojekt
Beantragung der Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlichen oder nicht-staatlichen) Fördermitteln beachtet werden muss, vorbehaltlich der Einhaltung der Förderungsbedingungen
Um den Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR der Staat oder der Strom- und Erdgasversorger aufgrund eines Förderantrags ein „Accord de principe“ (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.
Staatliche Beihilfen
- Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
- Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen wesentlich verbessern. Photovoltaikanlagen werden zu 70 % für kleine, 60 % für mittlere und 50 % für große Unternehmen, wenn das Projekt mehr als 7.500 € kostet, mit einem Höchstbetrag von 100.000 € gefördert.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Für Fragen:
- Chambre de Commerce (Handelskammer)
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
- Programm „Fit 4 Sustainability“
- Das Programm Fit 4 Sustainability ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits + Aktionsplans zu einem oder mehreren vom Unternehmen gewählten Themen (Energie, Treibhausgase, Abfall, Wasser …).
- Beihilfen bis zu 50 %, 60 % und 70 % auf die Honorare für die Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder CO2-Bilanz) + detaillierter und quantifizierter Aktionsplan zur Senkung des Verbrauchs/der Treibhausgase (mittel- und langfristige Investitionen, Rentabilität usw.) – offen für KMU und große Unternehmen (außer für Unternehmen, die ein gesetzlich vorgeschriebenes Audit durchführen müssen).
- Noch Fragen? Luxinnovation
- SME Packages – Sustainability
- Pauschalbeihilfe in Höhe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen mit einem Wert zwischen 6.650 € und 25.000 € ohne MwSt.
- Bei Fragen:
- Chambre des Métiers für Handwerker
- Chambre de Commerce für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
- KMU-Regelung – Beihilfe für Beratungsdienste
- Beihilfe für kleine oder mittlere Unternehmen, bis zu 50 % der Honorare für externe Berater für Beratungsdienste.
- Prüfung der Förderfähigkeit des Projekts und Bewilligungsstelle: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU).
- Bei Fragen:
- Chambre de Commerce (Handelskammer)
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
- Umweltschutzregelung – Beihilfe für Investitionen in den Umweltschutz
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung.
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium.
- Bei Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Orientierungshilfen für Unternehmen zu Umweltinvestitionen finden Sie im vereinfachten Leitfaden für Unternehmen.
N.B. Staatliche Beihilfen können für ein und dasselbe Projekt nicht kumuliert werden.
Antrag auf Beihilfen von Strom- und Erdgasanbietern
Seit 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungsmechanismus verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Anbieter, die diese Dienstleistung für Unternehmen anbieten, sind folgende:
N.B.: Die Beihilfen der Anbieter sind mit einer staatlichen Beihilfe für das gleiche Projekt kumulierbar.
Nach der Durchführung der Heizungsinstallation
- Abnahme der Anlage durch einen Vertreter der Handwerkskammer
- Kontrolle von jeder neuen Heizungsanlage, die mit Diesel, festen Brennstoffen oder Gas betrieben wird, durch die SCRB-Abteilung der Handwerkskammer.
- Planung der regelmäßigen Wartung und Überprüfung der Anlage