Weiter zum Inhalt

Installation einer neuen Wärmeerzeugungsanlage in einem Unternehmen

Energie
Handel
Industrie
Transport
Verwaltung
Landwirtschaft, Weinbau
Gesundheits- und Pflegesektor
Handwerk
[ Ausführliche Fassung der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 30/08/2024
  • Verfügbare Hilfsmittel
  • Möglichkeit zur Unterstützung
  • Verfügbare Fördermittel

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Heizungsanlage: Ein wichtiger Hebel für den Energiewandel

Die Wärmeerzeugungseinheit ein wichtiger Hebel für das Gelingen der Energiewende. Diese Einheit hat als Zweck, Wärme für den Komfort- und Prozesswärmebedarf zu liefern. Sie muss so dimensioniert sein, dass sie jederzeit das Temperaturniveau und die Wärmemenge liefert, die für einen reibungslosen Betrieb des Unternehmens erforderlich sind, ohne zu groß zu sein. Es gibt Wärmeerzeugungssysteme, die für jedes Temperaturniveau geeignet und in der Leistung skalierbar sowie umweltfreundlich sind.

Festlegung des Heizbedarfs des Unternehmens

Analyse der aktuellen Situation

  • Bestimmung der verschiedenen Parameter der derzeit installierten Anlage, zum Beispiel Alter, allgemeiner Zustand, Temperaturniveau, Verbrauch und damit verbundene Kosten usw.

Bedarfsermittlung durch einen qualifizierten Handwerker (Heizungsinstallateur) oder ein Ingenieurbüro.

  • Analyse des allgemeinen Heizwärmebedarfs nach DIN EN 12831
  • Analyse des Leistungsbedarfs der wärmeverbrauchenden Stellen.
  • Analyse und Neubewertung der erforderlichen Temperaturniveaus der verschiedenen Heizungsnutzungen.

Ermittlung der Lösung und Überprüfung der Durchführbarkeit der geplanten Heizungsanlage

Definition der Lösung

Überprüfung des Entwurfs der Heizungsanlage im Hinblick auf die Betriebsgenehmigungen

Bei der Anpassung bestehender Anlagen und insbesondere bei der Einrichtung neuer Anlagen die Nomenklatur der klassifizierten Betriebe überprüfen. 

Erstellung der Leistungsbeschreibung und Einholung von Angeboten für das Heizanlagenprojekt

Beantragung der Beihilfen

Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlichen oder nicht-staatlichen) Fördermitteln beachtet werden muss, vorbehaltlich der Einhaltung der Förderungsbedingungen

Um den Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR der Staat oder der Strom- und Erdgasversorger aufgrund eines Förderantrags ein „Accord de principe“ (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.

Staatliche Beihilfen

  • Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
    • Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen wesentlich verbessern. Photovoltaikanlagen werden zu 70 % für kleine, 60 % für mittlere und 50 % für große Unternehmen, wenn das Projekt mehr als 7.500 € kostet, mit einem Höchstbetrag von 100.000 € gefördert.
    • Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
    • Für Fragen:
    • Chambre de Commerce (Handelskammer)
    • Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
  • Programm „Fit 4 Sustainability“
    • Das Programm Fit 4 Sustainability ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits + Aktionsplans zu einem oder mehreren vom Unternehmen gewählten Themen (Energie, Treibhausgase, Abfall, Wasser …).
    • Beihilfen bis zu 50 %, 60 % und 70 % auf die Honorare für die Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder CO2-Bilanz) + detaillierter und quantifizierter Aktionsplan zur Senkung des Verbrauchs/der Treibhausgase (mittel- und langfristige Investitionen, Rentabilität usw.) – offen für KMU und große Unternehmen (außer für Unternehmen, die ein gesetzlich vorgeschriebenes Audit durchführen müssen).
    • Noch Fragen? Luxinnovation

N.B. Staatliche Beihilfen können für ein und dasselbe Projekt nicht kumuliert werden.

Antrag auf Beihilfen von Strom- und Erdgasanbietern

Seit 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungsmechanismus verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.

Die Anbieter, die diese Dienstleistung für Unternehmen anbieten, sind folgende:

N.B.: Die Beihilfen der Anbieter sind mit einer staatlichen Beihilfe für das gleiche Projekt kumulierbar.

Nach der Durchführung der Heizungsinstallation

  • Abnahme der Anlage durch einen Vertreter der Handwerkskammer
  • Planung der regelmäßigen Wartung und Überprüfung der Anlage

Umsetzungshilfe

Uns kontaktieren

Ich möchte mehr Informationen über :

  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

Ich möchte weitere Informationen zu :

  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

Kontakt Klima-Agence